Hinterbliebenenversorgung für Retter
Das Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung unbürokratische Soforthilfen für im Einsatz tödlich verunglückte Retter beschlossen. Bis zu 60.000 Euro können an Hinterbliebene unbürokratisch und schnell ausgezahlt werden. Hintergrund sind bisher ungleiche Versorgungsregelungen bei verbeamteten, angestellten und ehrenamtlichen Feuerwehrleuten. Sie traten zutage, als im September 2017 zwei Feuerwehrmänner auf der Autobahn bei Lehnin im Einsatz ums Leben kamen. Ministerpräsident
» Weiterlesen