Landesarbeitsgericht billigt Kündigung wegen Hitler-Lektüre
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters des Bezirksamts Reinickendorf rechtens gewesen war. Dieser hatte in der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes eine Originalausgabe von Hitlers „Mein Kampf“ gelesen, bei der auf dem Buchdeckel ein Hakenkreuz eingeprägt war. Das Landesarbeitsgericht führte aus, dass ein Mitarbeiter, der in Uniform als Repräsentant des Staates auftritt, in
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