Dieselfahrer und Pendler betroffen
Das heutige Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts trifft Dieselfahrer in Berlin sowie Pendler aus dem Umland hart. Nach Auffassung des Gerichts hat die Landesregierung bisher keine ausreichenden Maßnahmen umgesetzt, um den Grenzwert für Stickoxide von 40µg/m3 einzuhalten. Unter anderem wurde die Einführung von Tempo-30-Abschnitten auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen als kein geeignetes Mittel anerkannt. Aus diesem Grund soll nun der Luftreinhalteplan der Stadt
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